Rechtsprechung
   BFH, 17.07.1969 - V 204/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1913
BFH, 17.07.1969 - V 204/65 (https://dejure.org/1969,1913)
BFH, Entscheidung vom 17.07.1969 - V 204/65 (https://dejure.org/1969,1913)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 1969 - V 204/65 (https://dejure.org/1969,1913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verkaufsagent - Verkauf von Tankanlagen - Mitwirkung des Werkunternehmers - Materialbeschaffung - Einheitliche Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 97
  • DB 1969, 2259
  • BStBl II 1970, 24
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.10.1966 - V 19/64

    Umsatzsteuerrechtliche Teilung eines Geschäfts in Vermittlungsleistung und

    Auszug aus BFH, 17.07.1969 - V 204/65
    Die Steuerpflichtige ist ferner der Auffassung, im vorliegenden Falle könne ebenso wie im Falle des Urteils des BFH V 19/64 vom 27. Oktober 1966, BFH 87, 159, BStBl III 1967, 132, die bürgerlich-rechtliche Gestaltung nicht ohne weiteres beiseite geschoben werden, da sie dem wirtschaftlichen Sachverhalt entspreche und einen vernünftigen wirtschaftlichen Sinn habe; aus dem Urteil ergebe sich ferner, daß die beiden Tätigkeiten der Steuerpflichtigen, nämlich ihre Vermittlertätigkeit und die Montage nur dann als eine einheitliche Werklieferung der fertigen Anlage angesehen werden könnten, wenn ausreichende Beweisanzeichen für das Vorliegen einer (einheitlichen) Lieferung vorliegen würden; dies sei aber nicht der Fall.

    Ähnliche Hinweise auf den wirtschaftlichen Gehalt des jeweils zu entscheidenden Sachverhalts finden sich auch in den von der Vorinstanz angezogenen Urteilen, soweit nicht -- wie in den BFH-Urteilen V 160/60 S vom 30. Mai 1963, BFH 77, 82, BStBl III 1963, 346, und V 19/64 vom 27. Oktober 1964 (a. a. O.) -- der Senat trotz Mitwirkung des Werkunternehmers an der Materialbeschaffung bereits bisher nach dem wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhalts das Vorliegen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges verneint hat.

    Daß die Besteller letztlich das wirtschaftliche Ziel hatten, Eigentümer einer funktionsfähigen Tankanlage zu sein, ist nicht entscheidend, weil dieses Ziel, wie bereits in dem Urteil V 19/64 ausgeführt ist, auch dadurch erreicht werden kann, daß der Besteller von der Lieferfirma eine Tankanlage kauft und diese durch die Steuerpflichtige montieren läßt.

  • BFH, 30.10.1953 - V 117/53 S

    Vorliegen einer nichtumsatzsteuerbaren Materialbeistellung - Leistungsaustausch

    Auszug aus BFH, 17.07.1969 - V 204/65
    Aufgrund einer Betriebsprüfung vertrat der Beklagte und Revisionskläger (FA) unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH V 117/53 S vom 30. Oktober 1953, BFH 58, 196, BStBl III 1953, 366, die Auffassung, in Fällen der vorliegenden Art, in denen der Besteller eines Werkes das dazu benötigte Material durch den Auftragnehmer einkaufen lasse, handle es sich um einen einheitlichen Vorgang, und zwar eine Werklieferung, die nicht in eine Lieferung von Material und in die Durchführung der Montage aufgespalten werden könne.

    Das FA ist ferner unter Hinweis auf das Urteil des Senats V 117/53 S vom 30. Oktober 1953, a. a. O., der Auffassung, daß die bei seiner Beurteilung eintretende höhere Steuerbelastung kein Anlaß zu einer anderen Beurteilung sein könne.

  • BFH, 15.06.1965 - V 29/63 U

    Erbringung einer einheitlichen Leistung eines Werksvertreters

    Auszug aus BFH, 17.07.1969 - V 204/65
    Das FA bezieht sich insoweit auf das Urteil des Senats V 29/63 U vom 15. Juni 1965, BFH 82, 698, BStBl III 1965, 498.

    Etwas anderes kann auch aus dem Urteil des BFH V 29/63 U vom 15. Juni 1965 (a. a. O.) nicht entnommen werden, auf das sich das FA beruft.

  • BFH, 24.04.1969 - V 224/64

    Parkettverleger - Beschaffung des Materials - Verkaufsagent einer Parkettfabrik -

    Auszug aus BFH, 17.07.1969 - V 204/65
    Im Ergebnis zutreffend hat die Vorinstanz das Vorliegen einer einheitlichen Werklieferung (§ 3 Abs. 3 UStG 1951) verneint und angenommen, daß im vorliegenden Falle die Steuerpflichtige jeweils zwei verschiedene, voneinander zu trennende Umsätze, nämlich die Vermittlung des Verkaufs von Tankanlagen sowie deren Montage, ausgeführt hat und daß daher die für das Material (die Tankanlagen) an die Lieferfirmen gezahlten Entgelte bei der Umsatzbesteuerung der Steuerpflichtigen auszuscheiden haben (vgl. in neuerer Zeit die BFH-Urteile V 223/64 vom 27. Juni 1968, BFH 93, 497, BStBl II 1968, 836, und V 224/64 vom 24. April 1969, BStBl II 1969, 453).

    So enthält z. B. das BFH-Urteil V 224/64 vom 24. April 1969 die ausdrückliche Feststellung, daß nach dem Inhalt der zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Bauherrn geschlossenen Verträge der Steuerpflichtige nicht nur Parkettholz zu verlegen, sondern einen fertigen, von Sachmängeln freien Parkettfußboden zu liefern habe.

  • BFH, 30.05.1963 - V 160/60 S

    Anwendungsbereich der Grundsätze der Rechtsprechung zur Frage der

    Auszug aus BFH, 17.07.1969 - V 204/65
    Ähnliche Hinweise auf den wirtschaftlichen Gehalt des jeweils zu entscheidenden Sachverhalts finden sich auch in den von der Vorinstanz angezogenen Urteilen, soweit nicht -- wie in den BFH-Urteilen V 160/60 S vom 30. Mai 1963, BFH 77, 82, BStBl III 1963, 346, und V 19/64 vom 27. Oktober 1964 (a. a. O.) -- der Senat trotz Mitwirkung des Werkunternehmers an der Materialbeschaffung bereits bisher nach dem wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhalts das Vorliegen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges verneint hat.
  • BFH, 24.06.1969 - II R 132/66

    Aufhebung eines Erwerbvorgangs - Eigentumsübertragung - Entlassung aus

    Auszug aus BFH, 17.07.1969 - V 204/65
    Berichtigung: Im Urteil II R 132/66 vom 24. Juni 1969 ist auf Seite 24, 1inke Spalte, in der 39. Zeile von oben das Wort "Kläger" durch das Wort "Verkäufer" zu ersetzen.
  • BFH, 17.10.1958 - V 5/58 U

    Rechtmäßigkeit einer Zubilligung eines ermäßigten Steuersatzes nach

    Auszug aus BFH, 17.07.1969 - V 204/65
    Die Steuerpflichtige verweist schließlich auf das Urteil des BFH V 5/58 U vom 17. Oktober 1958, BFH 67, 529, BStBl III 1958, 475, wonach bei Personenverschiedenheit zwischen dem Lieferer und dem Ausführenden der Arbeit von einem wirtschaftlich einheitlichen Gesamtvorgang nicht die Rede sein könne und in einem solchen Falle Lieferung und sonstige Leistung rechtlich und wirtschaftlich und damit auch steuerlich getrennt zu betrachten seien.
  • BFH, 27.06.1968 - V 223/64

    Unternehmer - Materialbestellung - Im Namen und für Rechnung -

    Auszug aus BFH, 17.07.1969 - V 204/65
    Im Ergebnis zutreffend hat die Vorinstanz das Vorliegen einer einheitlichen Werklieferung (§ 3 Abs. 3 UStG 1951) verneint und angenommen, daß im vorliegenden Falle die Steuerpflichtige jeweils zwei verschiedene, voneinander zu trennende Umsätze, nämlich die Vermittlung des Verkaufs von Tankanlagen sowie deren Montage, ausgeführt hat und daß daher die für das Material (die Tankanlagen) an die Lieferfirmen gezahlten Entgelte bei der Umsatzbesteuerung der Steuerpflichtigen auszuscheiden haben (vgl. in neuerer Zeit die BFH-Urteile V 223/64 vom 27. Juni 1968, BFH 93, 497, BStBl II 1968, 836, und V 224/64 vom 24. April 1969, BStBl II 1969, 453).
  • BFH, 05.11.1970 - V R 57/67
    Die Annahme eines durchlaufenden Postens setzt voraus, daß sich der Unternehmer auf eine Vermittlungstätigkeit beschränkt und die von ihm vermittelte Leistung, wirtschaftlich gesehen, nicht Teil einer Gesamtleitung ist, die einheitlich vom Unternehmer erbracht wird (dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - V 204/65 vom 17. Juli 1969, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 97 S. 97 - BFH 97, 97-, BStBl II 1970, 24).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 3 K 2203/96

    Wirtschaftlicher Eigentümer einesübertragenen Grundstücks; Ausübung der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht